Wichtige Information
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung von Sanierungsmassnahmen und deren Abnahme nicht zu den Aufgaben einer Verwaltung gehört und ein Baufachmann damit beauftragt werden muss.
Eine Verwaltung hat nicht die erforderlichen technischen Fachkenntnisse und muss diese auch nicht haben. Die Verwaltung muss den Eigentümer empfehlen, technische Berater und Fachleute zu Rate zu ziehen und zu beauftragen. Die Eigentümer können von der Verwaltung keine Architekten- oder Ingenieurleistungen verlangen.
Es gehört nicht zum Berufsbild der Verwaltung, derartige umfassende technische Kenntnisse zu besitzen. S
Sollten die Eigentümer eine begleitende Baubetreuung durch die Hausverwaltung für sinnvoll erachten, wird diese zusätzlich berechnet. Diese Baubetreuung umfasst die Einholung von Angeboten, die Koordination der Handwerkstermine, die Überwachung von Fristen, evtl. Terminabsprachen mit Eigentümern / Mietern zur Durchführung der Arbeiten u.ä.