Splitt oder Salz für die Gehwege?
Am Umwelttelefon des Amtes Umwelt- und Arbeitsschutz gehört derzeit die Frage zur Streupflicht zu den am häufigsten gestellten Fragen. Der Handel bietet Sand, Splitt oder Salz an. In Karlsruhe ist jedoch Streusalz nach der„ Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege" verboten. Darauf weisen die Berater der Dienststelle hin.
Zum Bestreuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Asche, Sand oder Splitt verwendet werden. Wer Streupflicht hat, muss Gehflächen von Schnee und Eis befreien und bei Glätte bestreuen. Dies muss werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr passiert sein. Schneit es tagsüber oder bildet sich Eis, muss auch dann geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Streusalz ist verboten, weil es den Untergrund und die Wurzeln der Bäume schädigt. Wer dennoch zum „Salzfass" greift, dem droht eine Geldbuße von bis zu 500 Euro. Das Amt für Abfallwirtschaft räumt bei Eis und Schnee Straßen und öffentliche Flächen. Nur an stark frequentierten Stellen und auf Hauptverkehrsstraßen wird hierbei in Abwägung zwischen ökologischen Aspekten und Sicherheitsgründen Streusalz verwendet. Wer weitere Fragen zur Streupflicht und zu Streumitteln hat, kann sich an das Umwelttelefon unter der Nummer 133-10 02 wenden.